Schulden, die nicht erlassen werden

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Welche Schulden werden nicht erlassen

Schulden, die nicht erlassen werden können
Räumen Süchtige nach einer Entziehungskur und Therapie Ihr Leben auf, stehen Sie häufig vor einer finanziellen Herausforderung. Das süchtige Leben hat finanziell Tribut gefordert. Zum einen musste das Suchtmittel beschafft werden, häufig konnte keiner geregelten Tätigkeit mehr nachgegangen werden,  was die Einnahmen drastisch sinken ließ, Strafen aufgrund Beschaffungskriminalität oder weil man sich im Suchtnebel nicht mehr um den Alltag kümmerte kommen auf die Schuldenliste oben drauf, Vergehen, die vom Suchtmittel betäubt ausgeübt wurden, krönen die Angelegenheit.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren scheint hier zunächst eine Möglichkeit zu sein, um auch im finanziellen Bereich Ordnung im neuen Leben zu schaffen. Doch müssen Betroffene unbedingt von fachlich qualifizierten und geeigneten Stellen, wie Rechtsanwälten, Schuldnerberatungsstellen oder Steuerberatern anhand der vorliegenden persönlichen und wirtschaftlichen Situation prüfen lassen, ob sich das Verbraucherinsolvenzverfahren auch im eigenen individuellen Fall lohnt.

Denn es gibt zwar am Schluss Verbraucherinsolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung, d.h. alle Schulden, die bis zum Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht beglichen werden konnten, werden einem erlassen, doch trifft dies nicht auf alle Schulden zu.

So sind folgende Schuldenarten vom Gesetzgeber ausdrücklich von der Restschuldbefreiung ausgenommen:

  • Geldstrafen
  • Geldbußen
  • Ordnungsgelder
  • Zwangsgelder
  • Finanzielle Forderungen, die sich aus dem Anspruch eines Geschädigten ergeben ( z.B. Betrug, Schmerzensgeld etc. )
  •  Der Gesetzgeber schließt somit Schulden, die aufgrund von Vergehen entstanden sind, ausdrücklich von der Restschuldbefreiung aus. Gerade für Menschen mit einer Suchthistorie kann dies bei der Schuldenbereinigung eine wesentliche Rolle spielen. Möchten bzw. müssen Sie sich Ihren finanziellen Problemen nach dem Abschluss einer Therapie bzw. dem Entzug stellen, lassen Sie sich hierbei von den zahlreichen kostenlosen Schuldnerberatungsstellen unterstützen.

    Häufig können Ratenzahlungen vereinbart werden, die auch für Sie bezahlbar und tragbar sein werden.

    Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren

    Fragen zur Insolvenz01. Insolvenzverfahren - Was ist das?
    02. Für wen ist Verbraucherinsolvenzverfahren interessant?
    03. Verbraucherinsolvenzverfahren Vorbereitungen?
    04. Post, Rechnungen, Mahnbescheide und Konsorten!
    05. Zahlen oder nicht?
    06. Und was ist mit dem Auto?
    07. Wie wird das Insolvenzverfahren und die Beratung bezahlt?
    08. Nun aber schön brav sein
    09. Wann gibt es keine Schuldbefreiung?
    10. Welche Tücken hat das Verbrauchereinsolvenzverfahren?
    11. Wieviel Kröten bleiben zum Leben: Die Pfändungstabelle
    12. Wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?

    Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren

    01. Gute Vorbereitung
    02. Soviel Geld ist Dir sicher
    03. Rückfall während der Verbraucherinsolvenz
    04. Hilfe bei Anwälten
    05. Guthabenkonto eröffnen
    06. Neue Schulden während der Verbraucherinsolvenz
    07. Nicht seriöse Schuldnerberater
    08. Kein Geld für die Verbraucherinsolvenz
    09. Kreditvermittler

     

     

     

    Stand: 01.05.2007
    Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
    Bei Fragen können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, siehe: Schuldnerberaterverzeichnis

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