Spielsucht und Schulden - Angehörige
Schulden von Angehörigen der Spielsüchtigen
Angehörige bemerken häufig viel zu spät von der Spielsucht Ihres Partners, Bruders, Vaters oder Onkels. Wie andere Süchtige auch verschleiert der Spielsüchtige den wahren Grund für seine finanziellen Probleme so lange wie möglich, findet immer wieder Gründe und Ausreden für Engpässe bei Ratenzahlungen und zögert irgendwann nicht mehr auch nahe Familienmitglieder entweder um Geld zu bitten oder gemeinsame Konten zu überziehen.
Schnell häufen sich im nahen Umfeld des Spielsüchtigen auch unter den Angehörigen die Schulden. Es wird unwissentlich von der Spielsucht Geld geliehen, Zahlungen übernommen und schlimmstenfalls sogar das Eigenheim eingesetzt oder Bürgschaften übernommen.
Achten Sie als Angehöriger darauf nicht vom Strudel des Spielsüchtigen finanziell ebenso erfasst zu werden. Auch wenn Sie ohne Wissen über die Hintergründe in Zahlungsverbindlichkeiten mit dem Spielsüchtigen geraten, werden Sie doch gegenüber den Gläubigern haften müssen. Das gilt ebenso für Ihr Konto, wie gemeinsam aufgenommene Darlehen wir auch Bürgschaften und Hypotheken auf Immobilien.
Haben Sie den Verdacht, dass es beim in Zahlungsschwierigkeiten steckenden Verwandten in Wahrheit um Spielsucht gehen könnte, müssen Sie die Notbremse ziehen! Verweigern Sie umgehend weitere finanzielle Unterstützung, auch wenn es Ihnen schwer fällt und die Beziehung mit dem Spielsüchtigen auf der Kippe steht. Bieten Sie stattdessen Ihre Unterstützung und Beistand beim Gang zur Suchtberatungsstelle oder Schuldnerberatungsstelle an.
Bestehen noch gemeinsame Konten, so lösen Sie diese umgehend auf. Eröffnen Sie ein eigenes Konto, geben dem Spielsüchtigen auf keinen Fall den Zugriff dafür und kümmern Sie sich um Ihre eigenen finanziellen Schwierigkeiten. Sollten diese so schwerwiegend sein, dass Sie Schwierigkeiten haben selbst damit noch zurecht zu kommen, zögern Sie nicht Hilfe für sich selbst bei einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
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Stand: 01.05.2007
Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
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