8. Nun aber schön brav sein - die Wohlverhaltensperiode
Ist man erst mal in dieser Phase des Verfahrens angekommen, wird es etwas ruhiger. Die sogenannte Wohlverhaltensperiode dauert am dem Tage des Antrags auf das Verbraucherinsolvenzverfahren genau 6 Jahre und während dieser Phase müssen sich die Schuldner, also wir, gegenüber dem Treuhänder und den Gläubigern wohl verhalten.
Mit dem "wohl verhalten" haben wir Süchtige zwar gelegentlich Schwierigkeiten, doch schauen wir uns zunächst an, was damit gemeint ist, bevor wir dagegen sind.
Und siehe da, es kommen zunächst auch gute Neuigkeiten, denn während dieser Wohlverhaltensperiode wird nicht mehr gepfändet, der Gerichtsvollzieher wird nicht mehr klingeln und auch die bunte Post von Gläubigern hört auf. Der Treuhänder wird uns in dieser Zeit ebenso meistens in Ruhe lassen. Von unserem Einkommen, sollten wir eines haben, dürfen wir den unpfändbaren Anteil behalten und alles was drüber ist, wird der Treuhänder erhalten. Ist es uns möglich von dem unpfändbaren Anteil unseres Einkommens wieder Vermögen aufzubauen, so dürfen wir das jetzt auch unbehelligt.
Und nach sechs Jahren wird das Gericht ENDLICH einen Beschluss erlassen und wir sind schuldenfrei. Durch diesen Beschluss werden die Gläubiger ihre restlichen Forderungen für immer verloren haben. Wir möchten zu diesem Punkt jedoch nicht zu Jubel- und Feierlaune aufrufen, denn in der Regel sind die Forderungen gerechtfertigt gewesen.
Eine weitere gute Nachricht ist, dass wenn wir während unserer Insolvenz arbeitslos werden und kein pfändbares Einkommen mehr für die Gläubiger zur Verfügung steht, wird das Insolvenzverfahren dadurch nicht abgebrochen, es läuft trotzdem weiter. In diesem Fall werden die Gläubiger zwar kein Geld mehr bekommen, aber dies wirkt sich nicht negativ auf unser Verfahren aus.
Es ist kaum zu glauben, aber während des Insolvenzverfahrens können wir uns sogar selbständig machen. Allerdings sollten wir hier auf den korrekten Ablauf aller unsere finanzieller Transaktionen besonders gut achten, damit die Restschuldbefreiung am Endes des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht gefährdet ist.
Alles in Allem klingt das nicht schlecht, oder? Frage Deinen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt, falls Du zur Wohlverhaltensperiode Fragen hast.
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Stand: 01.05.2007
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