3. Verbraucherinsolvenzverfahren Vorbereitungen?
Zur Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens sind wir verpflichtet professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer. Das soll uns jedoch nicht weiter stören, denn wer von uns hat schon Lust Paragraphen zu wälzen und Gesetzbücher zu konsumieren. Wir wenden uns an eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt und dort wird in Absprache mit Dir alles Weitere geregelt werden. Die erklären uns die weiteren Schritte, bzw. leiten diese ein.
Der Gesetzgeber hat hierbei vor dem Antrag auf das Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch eine geeignete Stelle vorgeschrieben. D.h. konkret, dass der Rechtsanwalt bzw. die Schuldnerberatungsstelle sich bemühen wird mit den Gläubigern zunächst außergerichtlich eine Einigung zu finden.
Wer dringend auf einen Beratungstermin angewiesen wird, bei den angefragten Schuldnerberatungsstellen jedoch zu lange Wartezeiten hat und kein Geld für einen Rechtsanwalt hat, muss noch nicht verzweifeln. Denn es gibt auch einen sogenannten Beratungsschein mit dem man unter Umständen auch kostenlos einen Rechtsanwalt aufsuchen kann. Antragsformulare dafür erhält man beim Amtsgericht. Allerdings ist die Gewährung eines Beratungsscheins kein Automatismus, sondern der Antrag wird geprüft und bewilligt oder eben leider auch nicht.
Nach Abschluss des Schuldenbereinigungsverfahrens erhalten wir die für die gerichtliche Verfahrenseröffnung erforderliche Bescheinigung. Mit der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nähern wir uns dem schuldenfreien Leben in großen Schritten.
Praktisch ist auch, dass wir Niemanden informieren müssen, dass wir Insolvenz beantragen werden. Auch nicht die Gläubiger. Diese werden von Deinem Berater im so genannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren von dem bevorstehenden Insolvenzverfahren informiert.
Ist das nicht Klasse?! Wenn Deine Einkünfte zu gering sind, um Geld für die Schulden aufzubringen, ist das im Übrigen kein Hinderungsgrund für die Insolvenz.
Du kannst auch dann das Insolvenzverfahren beantragen, wenn Deine Einkünfte so gering sind, dass die Gläubiger komplett leer ausgehen. Dann handelt es sich um ein so genanntes masseloses Verfahren. Selbst die Gerichtskosten übernimmt der Staat, wenn ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt wird und auch 4 Jahre nach Abschluss des Verfahrens kein Geld für die Raten vorliegt! Wenn das kein Angebot ist!
Nachdem das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, beginnt die Wohlverhaltensperiode. Diese dauert auf den Tag genau sechs Jahre UND DANN BIST DU ENDLICH SCHULDENFREI!
Weiter: 04. Gläubigerpost sammeln / Verbraucherinsolvenzverfahren
Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Insolvenzverfahren - Was ist das?
02. Für wen ist Verbraucherinsolvenzverfahren interessant?
03. Verbraucherinsolvenzverfahren Vorbereitungen?
04. Post, Rechnungen, Mahnbescheide und Konsorten!
05. Zahlen oder nicht?
06. Und was ist mit dem Auto?
07. Wie wird das Insolvenzverfahren und die Beratung bezahlt?
08. Nun aber schön brav sein
09. Wann gibt es keine Schuldbefreiung?
10. Welche Tücken hat das Verbrauchereinsolvenzverfahren?
11. Wieviel Kröten bleiben zum Leben: Die Pfändungstabelle
12. Wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?
Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Gute Vorbereitung
02. Soviel Geld ist Dir sicher
03. Rückfall während der Verbraucherinsolvenz
04. Hilfe bei Anwälten
05. Guthabenkonto eröffnen
06. Neue Schulden während der Verbraucherinsolvenz
07. Nicht seriöse Schuldnerberater
08. Kein Geld für die Verbraucherinsolvenz
09. Kreditvermittler
Stand: 01.05.2007
Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
Bei Fragen können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, siehe: Schuldnerberaterverzeichnis |