3. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten
Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer sind Privatpersonen verpflichtet, zur Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Insolvenzrichter wird ein solches Verfahren nur eröffnen, wenn vorher von einer öffentlichen Schuldenberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt das so genannte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt wurde.Auch das korrekte und vollständige Ausfüllen des umfangreichen Antragsformulars dürfte ohne Beistand kaum gelingen :-(
Nach Abschluss des Schuldenbereinigungsverfahrens erhalten Sie für die gerichtliche Verfahrenseröffnung erforderliche Bescheinigung.
Der einzige Unterschied: Während öffentliche Beratungsstellen circa 6 Monate benötigen, ist der gewerbliche Berater in der Bearbeitung ein vielfaches schneller und Sie erhalten kompetente Beratung.
Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie irgendjemanden darüber informieren, dass Sie Insolvenz beantragen werden. Informieren Sie auf keinen Fall Ihre Gläubiger. Die Gläubiger werden von Ihrem Berater im so genannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren von dem bevorstehenden Insolvenzverfahren informiert.
Sind Ihre Einkünfte so gering, dass Sie kein Geld für die Schulden aufbringen können, dürfen Sie selbstverständlich trotzdem Insolvenz beantragen.
Sie können auch dann das Insolvenzverfahren beantragen, wenn Ihre Einkünfte so gering sind, dass die Gläubiger komplett leer ausgehen. Dann handelt es sich um ein so genanntes masseloses Verfahren. Selbst die Gerichtskosten übernimmt der Staat.
Hinsichtlich der Dauer des Insolvenzverfahrens bestehen widersprüchliche Informationen
Richtig ist: Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in zwei große Verfahrensabschnitte aufgeteilt. Das eigentliche Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren mit der anschließenden Wohlverhaltensperiode.
Erst nachdem das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, beginnt die Wohlverhaltensperiode. Diese dauert auf den Tag genau sechs Jahre.
Weiter: 04. Gläubigerpost sammeln / Verbraucherinsolvenzverfahren
Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Was ist überhaupt ein Insolvenzverfahren?
02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren?
03. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten?
04. Sammeln Sie Gläubigerpost!
05. Stellen Sie die Zahlungen ein!
06. Was mit Ihrem Auto geschieht?
07. Wer bezahlt das Insolvenzverfahren und die Beratung?
08. Die Wohlverhaltensperiode.
09. In welchen Fällen erhalten Sie keine Schuldbefreiung?
10. Welche "Obliegenheiten" sind Ihnen im Verbrauchereinsolvenzverfahren auferlegt?
11. Wie viel zum Leben bleibt: Die aktuelle Pfändungstabelle.
12. Was unternehmen Sie, wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?
Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Gute Vorbereitung
02. Hilfe bei Anwälten
03. Nicht seriöse Schuldnerberater
04. Kreditvermittler
05. Der Insolvenzbetreuer - was ist das?
Weitere wichtige Tipps für Schuldner
finden Sie auf http://www.schulden-insolvenz.info. Hier ein kleiner Auszug an Themen und Fragen
Stand: 01.05.2007
Insolvenzbetreuung Vitovec
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