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Insolvenzverfahren

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2. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren?

Bevor Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten, wollen Sie natürlich wissen, ab wann es sich lohnt. Die Beantwortung dieser Frage hängt von drei Bedingungen ab:

1. den Verfahrenskosten,
2. Ihrem derzeitigen Vermögen,
3. wie viel Sie in den nächsten Jahren verdienen werden.

1. Verfahrenskosten

Die Verfahrenskosten - also die Gerichtsgebühren - betragen je nach der Anzahl Ihrer Gläubiger ca. 1500 bis 2500 €. Dieser Betrag wird Ihnen während des gesamten Insolvenzverfahrens für 6 Jahre gestundet. Anschließend vereinbaren Sie mit dem Gericht eine Ratenzahlung, maximal über vier Jahre. Bei geringem Einkommen werden die Gerichtskosten auch ganz erlassen.

2. Derzeitiges Vermögen

Zweitens berücksichtigen Sie Ihr derzeitiges pfändbares Vermögen. Dieses wird der Insolvenzverwalter wegnehmen und versilbern, beispielsweise Lebensversicherungen oder Ihr Auto, wenn es nicht für den Lebenserwerb erforderlich ist. Diesen Verlust müssen wir also ebenfalls in unsere Rechnung einbeziehen, ob sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie überhaupt lohnt.

3. Voraussichtliches Einkommen

Schließlich müssen Sie Ihr Einkommen berücksichtigen. Für die nächsten 6 Jahre erhalten Sie davon nur den pfändbaren Teil. Die Pfändungsgrenzen sind Ihnen aus vorangegangenen Kursteilen schon bekannt. Sie betragen ohne Unterhaltspflicht 990 € des Nettoeinkommens, bei einer Unterhaltspflicht 1.360 €, bei zwei Unterhaltspflichten 1.560 €, usw.

Nun können Sie alles berechnen.

Hierzu ein Beispiel: Sie verdienen 1.450 € netto bei einer Unterhaltspflicht. Vermögen ist nicht vorhanden. Ihre Schulden bei der X-Bank betragen derzeit 10.000€ und werden aufgrund von Zinsen nach 6 Jahren auf ca. 17.000 € gestiegen sein. Wenn Sie sich also aus dieser Schuld befreien wollen, müssen Sie in den nächsten 6 Jahren einen Betrag von 17.000€ aufwenden.

Durchlaufen Sie hingegen ein Verbraucherinsolvenzverfahren, sind Sie die Schulden bei der X-Bank mit einem Aufwand von 5.500 € wieder los, nämlich: Gerichtskosten in Höhe von 2.200 € zuzüglich pfändbares Einkommen in Höhe von 47,02 € monatlich (gem. Pfändungstabelle).

Wenn Sie beispielsweise ALG II erhalten und 1.100 € Schulden haben, lohnt sich das Verfahren nicht.

Gerichtskosten

Schon allein die Gerichtskosten für das Verbraucherinsolvenzverfahren betragen circa 2.200 €. Diese werden Ihnen zwar gestundet, aber nach 6 Jahren müssen Sie diesen Betrag, wenn auch nur in kleinen Raten, zurückzahlen.

Weiter: 03. Das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten

Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren

Fragen zur Insolvenz01. Was ist überhaupt ein Insolvenzverfahren?
02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren?
03. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten?
04. Sammeln Sie Gläubigerpost!
05. Stellen Sie die Zahlungen ein!
06. Was mit Ihrem Auto geschieht?
07. Wer bezahlt das Insolvenzverfahren und die Beratung?
08. Die Wohlverhaltensperiode.
09. In welchen Fällen erhalten Sie keine Schuldbefreiung?
10. Welche "Obliegenheiten" sind Ihnen im Verbrauchereinsolvenzverfahren auferlegt?
11. Wie viel zum Leben bleibt: Die aktuelle Pfändungstabelle.
12. Was unternehmen Sie, wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?

Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren

01. Gute Vorbereitung
02. Hilfe bei Anwälten
03. Nicht seriöse Schuldnerberater
04. Kreditvermittler
05. Der Insolvenzbetreuer - was ist das?

Weitere wichtige Tipps für Schuldner

finden Sie auf http://www.schulden-insolvenz.info. Hier ein kleiner Auszug an Themen und Fragen

 

Stand: 01.05.2007
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