5. Zahlen oder nicht?
Sobald Du bei einer Schuldnerberatung gewesen bist bzw. einem Anwalt, und es klar ist, dass der Weg aus den Schulden bei Dir über das Verbraucherinsolvenzverfahren führt, wird der Zeitpunkt kommen an dem Du gar nicht mehr Zahlungen an die Gläubiger zu leisten hast. Deine Schuldnerberatung bzw. Dein Anwalt werden Dir diesen Zeitpunkt mitteilen.
Hast Du Dich gegenüber einem Gläubiger zur Ratenzahlung verpflichtet, musst Du Dich nicht mehr daran halten. Du musst keine weiteren Schulden bezahlen, egal ob Du Dich dazu verpflichtet hast oder nicht. Auch die Androhung oder gar Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung fällt jetzt nicht mehr ins Gewicht. Hast Du Dich für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, verschlechtert die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Deine Rechtslage nicht. Allerdings musst Du unbedingt darauf achten, falls tatsächlich ein Termin zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung anstehen sollte, diesen pünktlich und zuverlässig wahr zu nehmen. Denn damit sollte man auf gar keinen Fall spaßen, da im schlimmsten Fall hier auf Antrag eines Gläubigers sogar ein Haftbefehl ausgestellt werden kann.
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wirkt sich auch weder auf das Verbraucherinsolvenzverfahren aus noch auf die Restschuldbefreiung. Ist das Verbraucherinsolvenzverfahren abgewickelt, etwa nach 7 Jahren, wird sowohl die Eidesstattliche Versicherung hinfällig wie auch die Schulden, die während des Verfahrens von Dir nicht mehr beglichen werden konnten.
Bevor es jedoch soweit kommt, musst Du Dich durchaus noch auf herausfordernde Zeiten einstellen. Sobald von Dir die Zahlungen eingestellt werden, werden Deine Gläubiger nervös werden. Sie wissen ganz genau, dass mit der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens sie von Dir finanziell vermutlich wenig zu erwarten haben. Also werden sich die Gläubiger noch vor der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bemühen Dich zu Zahlungen zu bewegen. Leider greift der Pfändungsschutz erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Macht Dir ein Gläubiger bis dahin das Konto dicht, begib Dich sofort zum nächsten Amtsgericht und beantrage die Freigabe Deines Kontos in Höhe des unpfändbaren Einkommens. Mache das so schnell wie möglich nach dem Eingang der Pfändung des Kontos. Denn jeder Tag, den Du wartest, bedeutet, dass Du weniger von dem noch auf dem Konto vorhandenem Geld erhalten wirst. Auch hast Du dafür generell nur 14 Tage Zeit. Vergehen diese 14 Tage wird das gesamte Guthaben Deines Kontos an den Gläubiger abgeführt und Du bekommst nicht mal das, was unpfändbar gewesen wäre, mehr zurück.
Weiter: 06. Was passiert mit dem Auto während des Insolvenzverfahrens?
Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Insolvenzverfahren - Was ist das?
02. Für wen ist Verbraucherinsolvenzverfahren interessant?
03. Verbraucherinsolvenzverfahren Vorbereitungen?
04. Post, Rechnungen, Mahnbescheide und Konsorten!
05. Zahlen oder nicht?
06. Und was ist mit dem Auto?
07. Wie wird das Insolvenzverfahren und die Beratung bezahlt?
08. Nun aber schön brav sein
09. Wann gibt es keine Schuldbefreiung?
10. Welche Tücken hat das Verbrauchereinsolvenzverfahren?
11. Wieviel Kröten bleiben zum Leben: Die Pfändungstabelle
12. Wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?
Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Gute Vorbereitung
02. Soviel Geld ist Dir sicher
03. Rückfall während der Verbraucherinsolvenz
04. Hilfe bei Anwälten
05. Guthabenkonto eröffnen
06. Neue Schulden während der Verbraucherinsolvenz
07. Nicht seriöse Schuldnerberater
08. Kein Geld für die Verbraucherinsolvenz
09. Kreditvermittler
Stand: 01.05.2007
Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
Bei Fragen können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, siehe: Schuldnerberaterverzeichnis |