4. Post, Rechnungen, Mahnbescheide und Konsorten
Bis jetzt lief alles easy und wir brauchten eigentlich nicht mehr zu machen, als einen Termin bei der Schuldnerberatung festzulegen. Nun kommt ein wenig Arbeit aus uns zu, aber keine Sorge: es hält sich in Maßen... Es wird Zeit ein wenig Ordnung zu machen, und was eignet sich da besser, als die Papiere mal anzugehen (Danach fühlt man sich wunderbar)
Also sammeln wir sogenannte „Gläubigerpost“, damit sind alle Drohbriefe, Mahnungen, Gerichtsurteile, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungsprotokolle sowie Protokolle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemeint.
Da wir ordentliche Menschen sind, nicht wahr, investieren wir in einen richtigen Ordner (damit der Berater keinen Nervenzusammenbruch bekommt, wenn wir mit einem Schuhkarton aufkreuzen - auch die Katze lassen wir bei solchen Terminen besser zu Hause). Im Ordner einfach ein Fach pro Gläubiger anlegen, und wenn wir auch noch das aktuellste Schreiben obenauf legen, wird der Schuldnerberater richtig glücklich sein. Wie hoch die Forderung des/der Gläubiger aktuell ist, ist dabei nicht so wichtig. Dies ändert sich durch die Zinsen sowieso ständig. Im Verlauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens werden die Gläubiger auf Aufforderung des Gerichts die genauen Summen sowieso mitteilen müssen.
Durch das Sammeln der Gläubigerpost stellen Sie sicher auch tatsächlich alle Gläubiger zu erfassen und dem Gericht alle Ihre Schulden mitzuteilen. Ebenso ist das Sammeln der Gläubigerpost wesentlich, da sich der Anspruchsberechtigte für die Forderung im Laufe der Zeit ändern kann. So treten manche Gläubiger die Forderungen gänzlich an Inkassobüros ab oder beauftragen diese nur mit der Eintreibung der Forderung.
Dann muss in mühevoller Recherchearbeit die zustellungsfähige Gläubigeranschrift ermittelt werden. Aber das klärst Du am besten mit der Schuldnerberatung ab.
Möglichkeiten, die eigenen Gläubiger zu ermitteln sind:
· Selbstauskunft bei der SCHUFA
· Einblick in die Schuldnerkartei am Amtsgericht Deines Wohnortes
· Anfrage beim zuständigen Gerichtsvollzieher
Haben Sie einen Gläubiger tatsächlich vergessen oder übersehen, da Sie zum Beispiel eine so große Anzahl von Gläubigern haben oder sich eine lange Zeit nicht um Ihre Schulden gekümmert und den Überblick verloren haben. Die Restschuldbefreiung wirkt sich auch auf den vergessenen Gläubiger aus, es sei denn er protestiert ausdrücklich dagegen, was nur selten der Fall ist. Aber trotzdem solltest Du bemüht sein, alle Gläubiger zusammen zu bekommen. Sollte im Laufe des Insolvenzverfahrens ein vergessener Gläubiger auftauchen, reichst Du diesen unbedingt beim Treuhänder ein.
Dem Treuhänder Deines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist dabei die Höhe der Forderungen zu diesem Zeitpunkt ebenso nicht so wichtig. Er wird die genaue Höhe der Forderung im Laufe des Verfahrens beim Gläubiger erfragen. Gebe den Wert zwar so genau wie möglich an, aber es genügt auch ein ungefährer Schätzung. Später im Insolvenzverfahren muss der Gläubiger die Höhe seiner Forderung dann exakt nennen.
Weiter: 05. Zahlungen an die Gläubiger einstellen
Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Insolvenzverfahren - Was ist das?
02. Für wen ist Verbraucherinsolvenzverfahren interessant?
03. Verbraucherinsolvenzverfahren Vorbereitungen?
04. Post, Rechnungen, Mahnbescheide und Konsorten!
05. Zahlen oder nicht?
06. Und was ist mit dem Auto?
07. Wie wird das Insolvenzverfahren und die Beratung bezahlt?
08. Nun aber schön brav sein
09. Wann gibt es keine Schuldbefreiung?
10. Welche Tücken hat das Verbrauchereinsolvenzverfahren?
11. Wieviel Kröten bleiben zum Leben: Die Pfändungstabelle
12. Wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?
Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Gute Vorbereitung
02. Soviel Geld ist Dir sicher
03. Rückfall während der Verbraucherinsolvenz
04. Hilfe bei Anwälten
05. Guthabenkonto eröffnen
06. Neue Schulden während der Verbraucherinsolvenz
07. Nicht seriöse Schuldnerberater
08. Kein Geld für die Verbraucherinsolvenz
09. Kreditvermittler
Stand: 01.05.2007
Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
Bei Fragen können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, siehe: Schuldnerberaterverzeichnis |