Was ist ein Insolvenzverfahren?
Früher konnten nur Unternehmen, also juristische Personen, eine Insolvenz anmelden. Aufgrund der zahlreichen Privathaushalte, die überschuldet sind, musste der Gesetzgeber jedoch reagieren, um auch Privatpersonen die Chance zu geben, irgendwann wieder schuldenfrei sein zu können. Es wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren ins Leben gerufen, die seitdem von einigen Hundert Tausend Menschen in Deutschland in Anspruch genommen wurde. Mit diesem Verfahren kann jeder Mensch, der überschuldet ist, also niemals aus eigener Kraft aus den Schulden rauskommen würde, innerhalb eines bestimmen Verfahrens und eines Zeitraums von ca. insgesamt 7 Jahren wieder finanziell eine saubere Weste erhalten.
Insolvenzverfahren: Private Insolvenz
Bei uns Süchtigen lag während unserer aktiven Zeit die Beschaffung von Drogen und Alkohol im Vordergrund, koste es eben was es wolle. Oftmals kostete es nicht nur Geld, sondern auch irgendwann den Arbeitsplatz. Der Verlust des Arbeitsplatzes mit zu hoch kalkulierten monatlichen Raten ist auch bei Nichtsüchtigen die häufigste Ursache für Überschuldung und die danach folgende Verbraucherinsolvenz. Trennungen und Scheidungen erhöhen dabei das Risiko für alle Menschen, sich sowohl in der Schuldenspirale wie auch in der Sucht wieder zu finden.
Die Folge sind Mahnungen und Mahngebühren. Verzugszinsen kommen irgendwann obendrauf, schlimmstenfalls sogar Inkassogebühren - die Summe kann mitunter beträchtlich sein und vor allem wie von alleine ständig wachsen. Reagieren wir nicht, wird somit alles nur noch schlimmer.
Um diese sich vergrößernden Finanzlöcher zu stopfen, werden von manchen neue Kredite aufgenommen. Die Kreditzinsen steigen dabei unaufhaltsam, schließlich ist die Kreditsumme auch größer geworden. Handeln wir nicht, ist der Betrag, der zu bezahlen wäre, so hoch, dass die Abzahlung von dem Kredit gar nicht mehr möglich ist. Schlimmstenfalls bedienen wir über Monate und Jahre nur Zinsen, ohne einen Cent von dem Kredit abzubezahlen. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen steht einem Privaten Verbraucher durch das
Verbraucherinsolvenzverfahren nun auch die Möglichkeit offen wieder auf ein schuldenfreies und wieder zahlungsfähiges Leben zu hoffen.
Verbraucherinsolvenzantrag
Dabei holen sich viele Schuldner viel zu spät Rat. Unwissentlich wird meist oft vor dem Gang zu einer Schuldnerberatungsstelle jeder Cent für die Schuldentilgung aufgebracht. Von Pfändungsgrenzen haben die wenigstens jemals was gehört. Pfändungsgrenzen dienen dazu auch Schuldnern eine bescheidene Lebensführung zu ermöglichen und erst jenseits einer Pfändungsgrenze müssen Schulden beglichen werden. Zahlt man Unterhaltspflichten für z.B. die getrennt lebende Frau oder die Kinder wird der zu zahlende Unterhalt ebenfalls berücksichtigt.
Das sind im sehr groben gesagt auch schon die Grundzüge einer Verbraucherinsolvenz für die Zeit von 6 Jahren. Der Schuldner muss nur das vorhandene Vermögen (wie Haus, Auto, Sparbücher etc. ) an die Gläubiger abführen und für einen Zeitraum von 6 Jahren ab Eröffnung des Verfahrens alles was über die Pfändungsgrenze geht. Da die meisten ehemals Süchtigen wohl eher nur Schulden als Vermögen haben werden, muss aus dieser Sicht nicht mal was eingesetzt werden.
Ansonsten werden die Schuldner in Ruhe gelassen. Trotzdem hat man während der laufenden Zeit des Verfahrens von 6 Jahren Pflichten zu erfüllen. So ist jeder Schuldner dazu verpflichtet durch eine angemessene Arbeit und angemessen wird hier Vollzeit, so viel Einkommen zu erzielen wie möglich. Liegt keine Arbeit vor, muss man sich entsprechend um so eine bemühen. Zu dem Treuhänder, den Gläubigern und dem Gericht ehrlich und grundsätzlich ist man zur Mitwirkung angehalten. Hat man alle seine Pflichten, die im Verfahren Obliegenheiten heißen erfüllt, wird einem nach dem Ablauf von 6 Jahren der Restschuldbetrag, der dann noch nicht abbezahlt wurde oder generell noch zu bezahlen ist, einfach erlassen. Dies wird Restschuldbefreiung genannt.
Vorhandenes Vermögen
Ist vorhandenes Vermögen vorhanden wird dieses am Anfang dem Treuhänder übergeben. Dieser wird dieses Vermögen, mögen dies nun Lebensversicherungen, Autos oder Immobilien sein, der Verwertung zuführen. Vereinfacht gesagt, wird der Treuhänder das Vermögen zu Geld machen und damit schon mal einen Anteil aller Forderungen begleichen.
Kleidung, Möbel die zum einen normalen Leben dazugehören und auch Dinge wie ein Fernseher, solange es nicht ein Gerät für 10 000 Euro ist, werden dem Schuldner gelassen.
Sie müssen während dem Verbraucherinsolvenzverfahren den Treuhänder über mögliche Veränderungen informieren, Geld an ihn abführen, falls Sie ausreichend verdienen und dürfen keine weiteren Schulden aufnehmen. Auch werden Sie durch den negativen Schufaeintrag keine weiteren Kredite erhalten. Doch selbständig machen dürfen Sie sich, falls Ihnen danach sein sollte.
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02. Wann lohnt sich ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Insolvenzverfahren - Was ist das?
02. Für wen ist Verbraucherinsolvenzverfahren interessant?
03. Verbraucherinsolvenzverfahren Vorbereitungen?
04. Post, Rechnungen, Mahnbescheide und Konsorten!
05. Zahlen oder nicht?
06. Und was ist mit dem Auto?
07. Wie wird das Insolvenzverfahren und die Beratung bezahlt?
08. Nun aber schön brav sein
09. Wann gibt es keine Schuldbefreiung?
10. Welche Tücken hat das Verbrauchereinsolvenzverfahren?
11. Wieviel Kröten bleiben zum Leben: Die Pfändungstabelle
12. Wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?
Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Gute Vorbereitung
02. Soviel Geld ist Dir sicher
03. Rückfall während der Verbraucherinsolvenz
04. Hilfe bei Anwälten
05. Guthabenkonto eröffnen
06. Neue Schulden während der Verbraucherinsolvenz
07. Nicht seriöse Schuldnerberater
08. Kein Geld für die Verbraucherinsolvenz
09. Kreditvermittler
Stand: 01.05.2007
Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
Bei Fragen können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, siehe: Schuldnerberaterverzeichnis |