Insolvenzverfahren

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1. Was ist überhaupt ein Insolvenzverfahren?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet Privatpersonen eine gute Möglichkeit, ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Oft sind die Betroffenen aufgrund widriger Lebensumstände und ohne jegliches Verschulden in diese Situation hineingeraten.

Insolvenzverfahren: Private Insolvenz

Die häufigste Ursache für private Insolvenz ist ein bestehender Privatkredit mit hohen monatlichen Raten und eine plötzliche Arbeitslosigkeit. Um den Kredit weiter abzahlen zu können, werden andere Rechnungen nicht beglichen.

Die Folge sind Mahnungen und Mahngebühren, die mitunter beträchtlich sein können. Um diese Finanzlöcher zu stopfen, werden neue Kredite aufgenommen. Dabei laufen die Kreditzinsen immer weiter– bis der Betrag irgendwann so hoch ist, dass keine Zahlung von Zinsen oder die Abzahlung von Krediten mehr möglich ist.

In dieser Situation droht meistens die Pfändung. Dabei wissen viele Schuldner nicht, dass sie nur den pfändungsfreien Teil ihres Einkommens an die Gläubiger überweisen müssen. Dieser beträgt bei einer allein stehenden Person ohne Unterhaltspflichten 990 Euro des Nettoeinkommens.

Insolvenzverfahren: Verbraucherinsolvenzantrag

Anstatt sich aber auf die Pfändungsgrenzen zu berufen, bringen viele Schuldner jeden Cent zur Begleichung der Schulden auf. Geld zum Leben bleibt da nicht übrig. Dies geht nicht lange gut. Wer in einer solch ausweglos erscheinenden Situation vernünftig ist, nutzt das Insolvenzverfahren und stellt einen Verbraucherinsolvenzantrag.

Das Verfahren ist einfach. Zunächst muss sich der Betroffene auf zwei Folgen einstellen: Erstens verbleibt ihm für die nächsten sieben Jahre nur noch der pfändungsfreie Teil seines Einkommens und zweitens muss er das pfändbare Vermögen abgeben, das am Tag der Verfahrenseröffnung vorhanden ist.

Ansonsten werden die Schuldner in Ruhe gelassen. Die im Gesetz genannten „Obliegenheiten“ wie beispielsweise die „Pflicht“, jede Arbeit anzunehmen nur um ein möglichst hohes Einkommen für die Gläubiger zu erzielen, hat sich als nicht durchsetzbar erwiesen. Es ist kaum ein Fall bekannt, wo es dem Betroffenen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schlechter ging als vorher. Im Gegenteil stellt sich eine große Erleichterung ein und natürlich auch eine neue Zukunftsperspektive.

Insolvenzverfahren: Insolvenzverwalter

Als Folge des Verbraucherinsolvenzverfahrens müssen Sie für die nächsten 6 Jahre den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Die Pfändungsgrenze beginnt bei 990 € netto und steigt pro Unterhaltspflicht. Von dem darüber hinausgehenden Einkommen wird Ihnen ein Teil abgezogen.

Insolvenzverfahren: vorhandenes Vermögen

Vorhandenes Vermögen wie beispielsweise Lebensversicherungen oder das eigene Fahrzeug verwertet der Insolvenzverwalter zu Beginn des Verfahrens. Einrichtungsgegenstände, Kleider und Schmuck bleiben in der Regel verschont.

Mehr passiert nicht. Sie können nach wie vor alles tun und lassen was Sie wollen und niemand darf sich einmischen. Insbesondere dürfen Sie sich selbständig machen und Sie dürfen die Wohnung beziehen, die Ihnen beliebt. Was Sie mit dem pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens machen, geht niemanden etwas an. Einen Kredit werden Sie allerdings in den nächsten Jahren nicht mehr bekommen, aber davon haben Sie sicherlich erst einmal genug :-)

Lesen Sie weiter:
02. Wann lohnt sich ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren

Fragen zur Insolvenz01. Was ist überhaupt ein Insolvenzverfahren?
02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren?
03. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten?
04. Sammeln Sie Gläubigerpost!
05. Stellen Sie die Zahlungen ein!
06. Was mit Ihrem Auto geschieht?
07. Wer bezahlt das Insolvenzverfahren und die Beratung?
08. Die Wohlverhaltensperiode.
09. In welchen Fällen erhalten Sie keine Schuldbefreiung?
10. Welche "Obliegenheiten" sind Ihnen im Verbrauchereinsolvenzverfahren auferlegt?
11. Wie viel zum Leben bleibt: Die aktuelle Pfändungstabelle.
12. Was unternehmen Sie, wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?

Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren

01. Gute Vorbereitung
02. Hilfe bei Anwälten
03. Nicht seriöse Schuldnerberater
04. Kreditvermittler
05. Der Insolvenzbetreuer - was ist das?

Weitere wichtige Tipps für Schuldner

finden Sie auf http://www.schulden-insolvenz.info. Hier ein kleiner Auszug an Themen und Fragen

 

Stand: 01.05.2007
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