Guthabenkonto eröffnen
Ist laut Deinem Schuldnerberater bzw. Deinem Anwalt die Privatinsolvenz der richtige Schritt in Deiner finanziellen Situation, solltest Du Dich um ein neues Konto bemühen. Das hat folgenden Hintergrund.
Die Gläubiger werden nun recht bald von Deinem Schuldnerberater erfahren, dass eine Privatinsolvenz ins Haus steht. Das wird viele Gläubiger aufrütteln und zu Pfändungen bewegen. Dein altes Konto kann manchem Gläubiger bereits bekannt sein, z.B. durch die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung.
Solltest Du Dein aktuelles Bankkonto überzogen haben, wird Dir Deine Bank das Konto, sobald sie von der Privaten Insolvenz erfährt, kündigen. Der überzogene Betrag wird sofort fällig. Sollte dann noch Einkommen auf das Konto eingehen, kann die Bank diesen Betrag mit dem Minus auf Deinem Konto verrechnen. So bleibt Dir unter Umständen kein Geld für die Miete oder zum Leben generell.
Das neue Konto sollte auf Guthabenbasis sein, da Du während der Insolvenz sowieso Dein Konto nicht überziehen darfst. Eine Bank ist eigentlich verpflichtet Dir ein Konto auf Guthabenbasis zu gewähren. Sei der neuen Bank gegenüber ehrlich, trotzdem sollte es mit der Guthabenkontoeröffnung klappen. Lasse hier nicht locker und versuche es notfalls ein paar mal bei unterschiedlichen Banken.
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Stand: 01.05.2007
Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
Bei Fragen können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, siehe: Schuldnerberaterverzeichnis |