Kaufsucht und Schulden - Angehörige
Schulden von Angehörigen der Kaufsüchtigen
Der Bruder, die Tante oder der Neffe bittet um einen Gefallen, die genannten Gründe dafür können unterschiedlich sein. Bei der Bank werden Zinsen fällig, innerhalb der Familie wird das Geld meist zinslos verliehen. Schnell wechseln auch erhebliche Beträge den Besitzer, schriftlich wird in den allerseltensten Fällen etwas aufgesetzt. Schließlich kennt man sich unter Umständen sogar schon das ganze Leben und möchte sich nicht durch geforderte schriftliche Unterlagen lächerlich machen oder sogar die Beziehung aufs Spiel setzen.
Doch genau dies kann Ihnen zum Verhängnis werden, falls Sie von einem Kaufsüchtigen um finanzielle Unterstützung gebeten werden oder sogar mit Kaufsüchtigen gemeinsame finanzielle Verpflichtungen wie Konten oder Darlehen tragen. Ein Kaufsüchtiger hat in der Regel aufgrund seiner Sucht schon längst den Blick für seine Schulden und finanziellen Probleme verloren. Er wird nun, da seine eigenen finanziellen Mittel für die Befriedigung der Sucht nicht mehr ausreichend sind, nach Alternativen suchen. Dabei spielen für einen Süchtigen Beziehungen, Bedenken oder ein schlechtes Gewissen nicht eine so starke Rolle, dass es ausreichend wäre sein Umfeld von Anfragen zu schützen.
Der Kaufsüchtige gaukelt sich vor die Schulden irgendwann irgendwie zurückzahlen zu können und wird von seiner Sucht zu immer neuen finanziellen Verbindlichkeiten getrieben. Sie als Angehöriger, als Partner sind am Kaufsüchtigen oftmals nah genug dran, um den Blick dafür zu haben, ob die Anschaffungen überhaupt noch bezahlbar sein können. Haben Sie als Angehöriger den Eindruck, dass jemand aus Ihrem Familienumkreis oder Bekanntenkreis über seinen Verhältnissen lebt, Dinge sinnlos einkauft oder Ihnen haarsträubende Geschichten auftischt, warum das Geld knapp ist, sollten Sie unbedingt hellhörig werden.
Zögern Sie nicht aus falscher Scham und Betroffenheit den Kaufsüchtigen auf Ihren Eindruck anzusprechen, bieten Sie Unterstützung an in Form von Terminvereinbarungen bei einer Schuldnerberatung und Suchtberatung. Und verlieren Sie dabei niemals Ihr eigenes finanzielles Wohl aus den Augen!
Es fällt ehrlicherweise schwer einem nahen Menschen die Unterstützung zu verweigern, doch müssen Sie dies spätestens dann tun, wenn Sie für sich selbst einen Schaden befürchten müssen. Es wird dem Kaufsüchtigen nichts nützen, wenn Sie ihm wiederholt Geldbeträge zur Verfügung stellen. Dieses Geld wird unweigerlich in neue Anschaffungen investiert, die Sucht damit verstärkt, da gefüttert.
Die Unterstützung können Sie dem Betroffenen in einer anderen Form anbieten. Kein Geld, keine Übernahmen von bereits bezahlten Schulden, keine Bürgschaften, dafür aber die Begleitung zu einer Beratungsstelle. Wird das Problem nicht angesprochen und kommt der Kaufsüchtige immer wieder zu neuen finanziellen Mitteln, wird er schwerlich von der Notwendigkeit einer Veränderung zu überzeugen sein. Alles scheint noch im grünen Bereich zu sein, solange von irgendwoher noch finanzielle Hilfen für die Einkäufe kommen.
Haben Sie mit einem Kaufsüchtigen gemeinsame Konten oder Darlehen, müssen Sie sehr schnell handeln. Eröffnen Sie ein eigenes Konto und kündigen Sie das Gemeinsame. Ist der Kaufsüchtige nicht mehr in der Lage seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und es bestehen gemeinsame Verträge, wird sich der Gläubiger unweigerlich an Sie wenden und auch von Ihnen die ganze Schuldsumme verlangen. Holen Sie sich im Zweifelsfall schnell Unterstützung bei einer Schuldnerberatungsstelle!
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Stand: 01.05.2007
Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
Bei Fragen können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, siehe: Schuldnerberaterverzeichnis |