Soviel Geld ist Dir sicher
Während dem Verbraucherinsolvenzverfahren wirst Du bemüht sein, bzw. der Treuhänder in Deinem Auftrag so viel von Deinen Schulden wie Dir möglich zu begleichen. Am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens werden Dir alle restlichen Schulden, die Du nicht zurückzahlen konntest erlassen.
Dabei möchte der Gesetzgeber, dass Du entweder arbeitest oder Dich um eine Arbeit bemühst. Von Deinem Einkommen wirst Du den Gläubigern monatlich Geld abzahlen können. Dabei musst Du jedoch nicht Dein gesamtes Einkommen an die Gläubiger abführen. Dir bleibt monatlich, ein gesetzlich fest garantiert Betrag zum Leben.
Dieser Betrag nennt ist unpfändbar und ist dafür gedacht Dein Leben zu sichern. Mit diesem Betrag kannst Du Deine Miete zahlen, Deine Einkäufe erledigen und auch den Unterhalt für die Kinder begleichen falls erforderlich.
Welcher Betrag in Deinem speziellen Fall Dir monatlich zum Leben bleiben wird, kannst Du der sogenannten Pfändungstabelle entnehmen. Hier ist hinterlegt abhängig von Deiner privaten und wirtschaftlichen Situation wie hoch der Betrag in Deinem Fall sein wird.
Solltest Du mit dem unpfändbaren Anteil Deines Einkommens sogar noch Vermögen ansparen können, kann Dir diese niemand wegnehmen. Alles was unterhalb der Pfändungsgrenze ist gehört während und nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren Dir. Fragen und Antworten zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Insolvenzverfahren - Was ist das?
02. Für wen ist Verbraucherinsolvenzverfahren interessant?
03. Verbraucherinsolvenzverfahren Vorbereitungen?
04. Post, Rechnungen, Mahnbescheide und Konsorten!
05. Zahlen oder nicht?
06. Und was ist mit dem Auto?
07. Wie wird das Insolvenzverfahren und die Beratung bezahlt?
08. Nun aber schön brav sein
09. Wann gibt es keine Schuldbefreiung?
10. Welche Tücken hat das Verbrauchereinsolvenzverfahren?
11. Wieviel Kröten bleiben zum Leben: Die Pfändungstabelle
12. Wenn die Insolvenz das Eigenheim gefährdet?
Tipps zum Verbraucher Insolvenzverfahren
01. Gute Vorbereitung
02. Soviel Geld ist Dir sicher
03. Rückfall während der Verbraucherinsolvenz
04. Hilfe bei Anwälten
05. Guthabenkonto eröffnen
06. Neue Schulden während der Verbraucherinsolvenz
07. Nicht seriöse Schuldnerberater
08. Kein Geld für die Verbraucherinsolvenz
09. Kreditvermittler
Stand: 01.05.2007
Alle Angaben ohne Gewähr | Dies ist keine Rechtsberatung
Bei Fragen können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden, siehe: Schuldnerberaterverzeichnis |