Von: Prof. Dr. Gerd Glaeske
Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik
Forschungseinheit Arzneimittelversorgungsforschung
Abhängigkeit auf Rezept /3
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Bei der Verordnung von Tranquilizern müssen mehr als 20% der über 60jährigen Frauen und Männer als bereits abhängig oder stark abhängigkeitsgefährdet klassifiziert werden.
Auffällig ist dabei, daß als Schlafmittel vor allem solche Benzodiazepine zur Anwendung kommen, die wegen ihrer langen Halbwertzeit insbesondere hang-over-Effekte und damit Reaktionsbeeinträchtigung und Sturzgefahr mit dem Risiko schlecht heilender Brüche am Oberschenkel oder an der Hüfte am nächsten Tag verursachen können. (Campion 1987; Ray 1987; Weyerer und Mitarb. 1996) Der auffällige Anstieg der Abhängigkeitsproblematik mit dem Alter zeigt sich auch in einer weiteren Studie, die auf der Basis von Krankenkassen
durchgeführt worden ist. (Remien 1994).
Barbitursäure-Derivate
Die Verbreitung der Barbitursäure-Derivate ist deutlich zurückgegangen, lediglich im Indikationsbereich "Hypnotika/Sedativa" werden noch einige Präparate verordnet (z.B. Lepinal, Luminal). Sie haben aber keine quantitative Bedeutung mehr für die hier diskutierten Probleme der Mißbrauchs und der Abhängigkeit.
Codein-haltige Mittel
Codein- bzw. Dihydrocodein-haltige Arzneimittel werden in ganz unterschiedlichen Indikationsbereichen angeboten, vor allem aber in den Bereichen Schmerz-, Migräne- und Hustenmittel. Codein-haltige Mittel unterliegen wie die Benzodiazepin- und Barbitursäure- Derivate der Rezeptpflicht.
Bei der Einnahme von Codein-haltigen Mitteln steht die Suche nach dem euphorisierenden Effekt im Vordergrund, aber auch der potenzierende Effekt mit anderen Suchtmitteln, vor allem dem Alkohol. In aequiantitussiven Dosen von Morphin und Codein, das im Körper
individuell unterschiedlich zu 5 - 20% zu Morphin umgewandelt wird, hat Codein ein scheinbar viel niedrigeres Suchtpotential als Morphin. Da aber die Mißbraucher die Codein-Dosis bis zu einer Euphorie-Äquivalenz steigern, ist das Suchtpotential wahrscheinlich nicht geringer als das von Morphin.
Die hohen Verordnungsanteile von Dihydrocodein-Monopräparaten (Paracodin, Remedacen, DHC) sind vor allem durch die Substitutionstherapie bei Drogenabhängigen zu erklären. Gegenüber einer Substitution mit Methadon wird die Anwendung von Codein bzw.
Dihydrocodein als weniger nützlich betrachtet. Die relativ kurze Halbwertzeit (HWZ 4 - 6 Stunden) macht eine hohe Dosierung und die Verordnung großer Mengen erforderlich, die mitgegeben werden müssen und nicht, wie Methadon, unter Aufsicht eingenommen werden können (Gefahr des Dealens!).
Einige der Codein-haltigen Schmerzmittel sind sinnvoll zusammengesetzt, da sie eine ausreichende Menge Codein enthalten und bei starken Schmerzen einen therapeutischen Nutzen aufweisen. Andere Mittel wie z.B. die aufgeführten Migränemittel, dolomo TN, Gelonida NA Saft oder auch Azur compositum sind unnötig in ihrer Kombination, solche Mittel gehören daher vom Markt.
Andere vielverordnete Arzneimittel mit
Mißbrauchs- und Abhängigkeitspotential
Neben den bislang genannten Präparaten aus den Indikationsbereichen Hypnotika/Sedativa, Tranquilizer, Schmerz-, Husten- und Migränemitteln gibt es weitere, allerdings deutlich weniger verordnete Arzneimittel, deren Mißbrauchs-, manchmal auch Abhängigkeitspotential
ebenfalls bekannt ist. So wird Doxepin vor allem im Zusammenhang mit
Benzodiazepin- und Alkoholabhängigkeit mißbraucht, bei machen Antidepressiva werden die psychomotorisch dämpfenden, angst- und spannungslösenden Wirkungen gesucht.
Ähnliches gilt für die Neuroleptika. Daher werden vor allem die subneuroleptisch wirkenden Mittel mißbraucht, bei denen der dämpfende und nicht der antipsychotische Effekt im Vordergrund steht.
Die relativ neuen Antdepressiva wie Fluctin werden offensichtlich auch als aktivierende Mittel („busy, but happy“) angewendet und damit außerhalb ihrer eigentlichen Indikation mißbräuchlich geschluckt.
Die Verkaufsmengen des L-Polamidon sind vor allem davon geprägt, daß der Wirkstoff Levomethadon in den letzten Jahren verstärkt zur Substitution bei i.v.-Opioid-Abhängigen und HIV-positiven SuchtpatientInnen zur Substitution eingesetzt. Hier ist es offensichtlich - so weisen es jedenfalls die begleitenden Evaluationsstudien aus - für einen bemerkenswerten
Anteil der Abhängigen nützlich: Diese Therapie stützt nämlich sichtbar die soziale Integration und die psychische und physische Regeneration der Betroffenen und kann daher zumindest als eine der Möglichkeiten angesehen werden, Beschaffungskriminalität und -prostitution zu vermindern und damit auch die HIV-Ansteckungsgefahr zu verringern.
Distraneurin hat ein erhebliches Mißbrauchs- und Abhängigkeitspotential, vor allem im Zusammenhang mit Alkohol. Es stellt nach Meinung vieler Fachleute eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar (bei Überdosierung plötzlicher, unkontrollierbarer Blutdruckabfall,
Todesfälle sind beschrieben worden) und sollte wie Rohypnol und Codein unter eine besondere Verschreibungsverordnung gestellt werden.
Bei den Antidepressiva sind im Hinblick auf ein mögliches Mißbrauchspotential vor allem die neuen Serotonin-Wiederaufnahmehemmer zu beachten (z.B. die Wirkstoffe Fluoxetin („Aus einem häßlichen Entlein wird ein schöner Schwan“ - Zitat über einen Behandlungsverlauf) oder Paroxetin (Die Pille gegen die Schüchternheit)). Diese Mittel haben eine aufhellende, aktivierende und hungerdämpfende Wirkung und führen nach längerer Einnahmezeit auch zu Absetzerscheinungen.
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