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Leitfaden Sucht

5. Das Gespräch – Informationen für Führungskräfte (Beispiel)

Alkoholprobleme - ein heikles Thema

Mit einem Mitarbeiter ein Gespräch über dessen Alkoholprobleme zu führen ist eine heikle, unangenehme und schwierige Aufgabe, die Vorgesetzten Einfühlungsvermögen und Kompetenz, manchmal auch Härte abverlangen. Sie scheuen sich deshalb nicht selten vor dieser Aufgabe. Trotzdem ist gerade die konsequente Führung eine der wichtigsten Aufgaben und wirksamsten Hilfen für die betroffenen Mitarbeiter (siehe: Was Sie
als Vorgesetzte wissen sollten
).

Konseqentes Handeln hilft dem Betroffenem

Konsequentes Handeln führt bei den Betroffenen zu einem konstruktiven Druck, der die Krankheitseinsicht fördert und die Einleitung einer Therapie unterstützt. Wer helfen will, muss bereit sein, Abhängige mit den realen Schwierigkeiten zu konfrontieren und sie aufzufordern, fachkundigen Rat einzuholen – denn das Ignorieren oder Verharmlosen von Alkoholproblemen beeinflusst den Krankheitsverlauf negativ, das Fehlverhalten des Abhängigen dauert an, die Probleme für Betroffene, Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzte nehmen zu.

Gesprächszeitpunkt - hinauszögern hilft Keinem weiter

Das Gespräch sollte keinesfalls hinausgezögert werden, es wird dadurch nur schwieriger. Sprechen Sie möglichst unmittelbar bei Wahrnehmung des Problems mit dem – nüchternen – Betroffenen (siehe: Interventionsschritte).

Gesprächsziel - Verhaltensänderung des betroffenen Mitarbeiters

Ziel des Gesprächs ist eine Verhaltensänderung des betroffenen Mitarbeiters. Er muss dabei erfahren, mit welchen Konsequenzen er andernfalls zu rechnen hat. Verhaltensänderungen bei Alkoholkranken zu bewirken ist eine
außerordentlich schwierige Aufgabe. Schnelle Erfolge sind nicht zu erwarten. Es werden also in der Regel mehrere Gespräche notwendig sein, und mit Rückschlägen muss gerechnet werden.

Stellen Sie keine Diagnose

Es ist nicht Aufgabe der Vorgesetzten, die Trinkgewohnheiten eines Mitarbeiters als Alkoholgefährdung oder Alkoholsucht zu diagnostizieren. Auch gesundheitliche Aufklärungsarbeit ist nicht angebracht. Vorgesetzte sollten auf keinen Fall versuchen, den Mitarbeiter zu therapieren oder ihn von seiner Sucht zu heilen, denn sie sind keine Therapeuten oder Fachärzte und würden sich mit diesem Vorgehen überfordern. Sie müssen ihm vielmehr eindeutig sein Verhalten aufzeigen und klar zum Ausdruck bringen, dass sie damit auf keinen Fall einverstanden sind.

Wichtige Gesprächspunkte

Folgende Gesprächspunkte sollten Sie unbedingt beachten:
  • Betroffenen so klar und einfach wie möglich sagen, wie Sie sie erleben.
  • Ihnen aufzeigen, dass ihr Trinken und ihre Verhaltensauffälligkeit zusammenhängen.
  • Ihnen klar machen, dass Sie mit ihrem Trinken und Verhalten nicht einverstanden sind.
  • Ihnen unmissverständlich zu verstehen geben, dass Sie sie nicht decken, entschuldigen oder von den Folgen des Trinkens entlasten werden.
  • Sie nachhaltig auffordern, sich beraten oder behandeln zu lassen (z. B. von einem Arzt, einer Beratungsstelle, einer Selbsthilfegruppe).

Sie sollten sich darauf einstellen, dass Betroffene in ihrem Helfer zuerst einmal einen Feind sehen, der ihnen ihr Suchtmittel fortnehmen will. Verlieren Sie nicht den Mut, wenn Betroffene zunächst aggressiv reagieren, sich wehren oder versuchen, das Problem herunterzuspielen. Oder wenn sie versuchen, Ihr Mitleid zu erringen.

Alkoholkranke entwickeln oft brillante Fertigkeiten darin, die Probleme vor sich und anderen zu negieren oder ihr
Umfeld, also Familie, Freunde, Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Vorgesetzte, in ihr Suchtverhalten einzubeziehen (das heißt, Co-Abhängigkeit zu schaffen) und gegeneinander auszuspielen.

Vorgesetzte und Betriebsräte sollten sich in keinem Fall auf solche »Spiele« einlassen. Sie sollten also damit rechnen, dass sich nach einem Gespräch mit Betroffenen zunächst nicht viel oder gar nichts ändert.

Gesprächsschritte, Maßnahmen und Konsequenzen

Gesprächsschritte, Maßnahmen und Konsequenzen Grundsätzlich gilt: Alkoholkranke dürfen nicht besser, aber auch nicht schlechter behandelt werden als andere Mitarbeiter.

Alkoholismus ist eine Krankheit. Sie können nicht einfach kündigen oder – ohne vorherige Gespräche und Hilfsangebote – abmahnen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine Kündigung erst dann gerechtfertigt, wenn kein anderes Mittel mehr zur Verfügung steht. Vorgesetzte müssen somit betroffene Mitarbeiter mehrfach auffordern, die Hilfe professioneller Stellen in Anspruch zu nehmen.

Zeigen Betroffene die Bereitschaft, dieses Angebot anzunehmen, kann ihnen nur dann gekündigt werden, wenn die Behandlung nachweislich nicht mehr aussichtsreich ist. Verweigern betroffene Mitarbeiter eine Behandlung oder brechen sie sie ab, kann ein Kündigungsverfahren eingeleitet werden.

Gesprächsvorbereitung

Vor einem Gespräch sollten Sie sich einige Fragen stellen:

  • Was wollen Sie mit dem Gespräch erreichen?
  • Welche Punkte können und wollen Sie unbedingt ansprechen?
  • Wie wollen Sie das Gespräch beginnen?
  • Mit welchen Reaktionen rechnen Sie?
  • Wie können Sie sich verhalten, damit das Gespräch nicht eskaliert, Sie sich aber auch nicht »einwickeln« lassen?
  • Welche konkreten Hilfsangebote können Sie anbieten?

Bedenken Sie dabei stets:

Alkoholkranken muss trotz ihrer Erkrankung mit Achtung
vor ihrer Persönlichkeit begegnet werden.

Moralisierende Belehrungen, Ratschläge oder Hinweise, »weniger zu trinken«, »sich zusammenzureißen« etc., führen zu nichts. Alkoholkranke können Ihnen Versprechen geben, die ehrlich gemeint sind, aber sie können sie nicht einhalten. Treffen Sie klare Vereinbarungen und halten Sie sie auch ein, sonst verlieren Sie Ihre Glaubwürdigkeit.

Wenn Sie Unterstützung und kompetente, vertrauliche Beratung für Ihre Anliegen brauchen, setzen Sie sich mit der nächsten Suchtberatungsstelle in Verbindung.

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