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Auflage vom Gericht - Suchtberatung

von Nancy

Habe mal eine Frage: es geht um mein Mann, der hatte vor kurzem eine Auflage vom Gericht bekommen, dass er bei einer Suchtberatung teil nehmen soll. Diese Auflage ist nur zustande gekommen, da er seine Straftat unter Alkoholeinfluss begangen hat.

Nun war er bei seinem ersten Gesprächstermin, und hat dort geschildert, dass er ab zu - nicht regelmäßig - Drogen konsumiert. Unsere Angst und meine Frage ist, da mein Mann jetzt Angst hat, dass er nun - weil es ja eine Auflage vom Gericht ist - dass er deswegen eine Entgiftung machen muss?

Kann das jetzt passieren? Kann es sein, dass der Berater der Einrichtung es weiter gibt ans Gericht? Darauf entschieden werden kann ohne das Einverständniss meines Mannes er eine Entgiftung machen muss? Noch dazu sind beide über 25 Leben eigentlich in einem relativ geregelten Leben.

Antwort von Friederike

Liebe Nancy,

Ihr Mann hat eine gerichtliche Auflage erhalten, sich einer Suchtberatung zu unterziehen, weil er unter Alkoholeinfluß eine Straftat begangen hat!

Die Beratungsstelle ist ihrerseits rechtlich verpflichtet, dem Gericht in regelmäßigen Abständen mitzuteilen, ob Ihr Mann auch an den Gesprächen teilnimmt! Die Beratungsstelle muss auch eine Prognose hinsichtlich seines weiteren (suchtmittelfreien) Lebens der Staatsanwaltschaft mitteilen!

Wenn die Beratungsstelle eine Therapie mit vorheriger Entgiftung empfielt, tut sie dies sicher nicht, um Ihren Mann zu ärgern, sondern um ihm zu helfen, dass er seinen offenbar äußerst problematischen Konsum einstellen kann und ein geregeltes Leben führen kann!

Natürlich kann niemand Ihren Mann zu einer Behandlung seiner Sucht zwingen! Wenn er diese Auflage nicht erfüllt oder sich weiterhin gerichtlich auffällig verhält, d.h. weitere Straftaten unter Suchtmitteleinfluß begeht, wird er spätestens dann in Haft gehen!

Wenn er jetzt schon z.B. nach §§ 35, 36 BtmG verurteilt ist, riskiert er seine Bewährung, wenn er sich nicht behandeln läßt! Denn das Gericht hat ihm die Chance eingeräumt, seine Suchterkrankung behandeln zu lassen statt die Strafe in Haft zu verbüßen! Dies ist als Entgegenkommen des Gerichts zu bewerten, was ein Interesse daran hat, dass Ihr Mann seine Krankheit behandeln läßt statt ihn dafür auch noch zu bestrafen!

Ihr Mann täte gut daran, sich reuig zu zeigen und sich einer professionellen Behandlung zu unterziehen!

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Sohn
Dipl.-Pädagogin

Kommentar Anonymus

"geregeltes Leben"... ?
Bis auf die Tatsache, dass der Mann unter Alkoholeinfluss gewalttätig wird. Er sollte dankbar sein, wenn das Gericht ihm eine Zwangspause in einer Suchtklinik verpasst.

Informationen Suchtausstieg: Orientierung | 1. Suchtberatung | 2. Entgiftung | 3. Sucht Therapie

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