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Führerschein-Trick legal

von UWE FAJGA / tz München / 02.06.2006

Verkehrsexperten sind empört über neue Urteile zur EU-Fahrerlaubnis

Im Ausland erworbene Führerscheine müssen von den deutschen Behörden akzeptiert und umgeschrieben werden! Das jüngste Eilurteil des Augsburger Verwaltungsgerichts sorgt für neue heiße Diskussionen und Verwirrung über die Legalität des Führerscheintourismus, der es jährlich rund 100 000 Autofahrern aus Deutschland ermöglicht, ihre wegen Trunkenheit oder Drogen abgenomme Fahrerlaubnis im Ausland schnell und günstiger als hier zu Lande wieder zu erhalten.

Das Augsburger Gericht bestätigte nämlich jetzt die vom Europäischen Gerichtshof gefällte Entscheidung, wonach im Ausland erworbene EU-Führerscheine grundsätzlich in Deutschland gültig sind und auf Antrag auch umgeschrieben werden müssen.

(Az.: Au 3 S 06.600)

Autoclubs, Psychologen und Verkehrsbehörden laufen jetzt Amok gegen diese Entscheidung. Der Münchner Verkehrsjurist und Rechtsanwalt Stefan Schünemann: „Wer seinen deutschen Führerschein wegen einem Alkohol- oder Drogendelikt verloren hat, darf sich mit einer im Ausland gemachten Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist auch in Deutschland wieder hinters Steuer setzen, auch wenn ihm zur Wiedererlangung des Führerscheines hier zu Lande eigentlich eine medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt wurde.“

Der Hinweis des bayerischen Innenministeriums, wonach die im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ohne die gefürchtete MPU nur gelte, wenn der Inhaber auch tatsächlich mehr als 185 Tage in dem Land lebt, in dem er den Führerschein erworben hat, ist nach Aussage von Experten juristisch höchst zweifelhaft und in der Regel meist auch nicht nachkontrollierbar. ADAC-Experte Dr. Markus Schäpe zur tz: „In Tschechien gibt es die 185-Tage-Aufenthaltsregel noch nicht. Daher sind die Behörden dort auch nicht angehalten, entsprechende Anfragen aus Deutschland über die Aufenthaltsdauer eines deutschen Staatsbürgers mit neuem tschechischem Führerschein zu beantworten.

Derzeit kann jeder Inhaber eines ausländischen Führerscheins die Umschreibung in Deutschland erzwingen.“ Ab 1. Juli soll die 185-Tage-Aufenthaltsfrist zwar auch im Nachbarland eingeführt werden, doch bis zu deren Umsetzung ist wohl noch ein weiter Weg, glaubt Rechtsanwalt Schünemann. „Das Wohnsitzprinzip ist ohnehin juristisch fraglich und Unsinn. Und die Tschechen werden sich wohl kaum das florierende Geschäft mit den Führerscheinen kaputt machen lassen. "Fakt ist laut Schünemann: „Die Behörden im Ausland sperrten sich ganz einfach gegen entsprechend Anfragen der deutschen Kollegen".

Deshalb ist man hier jetzt dazu übergegangen ist, gar keine Anfragen mehr in Tschechien zu stellen.“ Das Münchner Kreisverwaltungsreferat wollte dazu auf tz-Anfrage keine Stellung nehmen. Unterdessen haben einige tschechischen Fahrschulen in Sachen 185-Tage-Regelung bereits Vorsorge getroffen: Für eine Gebühr von 400-Euro erhält der ausländische Führerscheinaspirant ganz legal für ein halbes Jahr einen Wohnsitz in Tschechien, wie ein Fahrschulinhaber gegenüber der tz erklärte. Wer seinen „Lappen“ in Deutschland allerdings wegen eines Drogendeliktes verloren hat, müsse jedoch auch in Tschechien bei Antragsstellung eines neuen Führerscheins auf jeden Fall den medizinischen Nachweis erbringen, dass er seit mindestens zwei Jahren „clean“ sei.

Automobilclubs und Verkehrsexperten befürchten nun in den nächsten Monaten einen neuen Boom in Sachen Führerscheintourismus innerhalb der EU. Daher sei eine schnellere EU-weite Neuregelung des Führerscheinerwerbs dringend notwendig. ADAC-Sprecher Schäpe erklärte: „Es ist doch aus Sicht der Verkehrssicherheit ein Hohn, dass Tausende von Deutschen der MPU entgehen und hierzulande trotz Alkohol- und Drogenproblemen wieder ans Steuer dürfen…“

Quelle:tz München

Verweise / Links:

Augsburger Urteil
Führerschein im Ausland
Führerschein ohne MPU
Iditotentest
Urteil EU-Führerschein

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